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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 39/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Wahl eines Wehrleiters und drei Stellvertreter

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch § 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2024 (GVBl. S.302);

Da die 10- jährige Amtszeit der Wehrleitung bald abgelaufen ist, steht die Neuwahl des/r Wehrleiters/in, sowie dessen/deren Stellvertreter nach § 14 LBKG an:

Hiermit laden wir Sie am Freitag, dem 27. September 2024 um 18 Uhr in die Königslandhalle nach Hinzweiler, In der Au ein.

Tagesordnung:

1.)

Wahl eines Wehrleiters oder Wehrleiterin

2.)

Wahl des 1. Stellvertreters und der beiden stellvertretenden Wehrleitern

3.)

Ernennung, Verpflichtung und Vereidigung

a. Wehrleiter

b. Stellvertreter

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt. Zur Stimmabgabe berechtigt sind die Wehrführer der Feuerwehreinheiten.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

gez.
Andreas Müller, Bürgermeister