Der Ortsgemeinderat Glanbrücken hat die Änderung des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Änderung ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen, um die Laufzeit der Nutzung der Photovoltaik-Freiflächenanlage von bisher 35 Jahren auf 40 Jahre zu verlängern.
Die Änderung erfolgt auf Antrag des Projektierers der PV-Freiflächenanlage, um die wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung der Anlage zu optimieren und demnach auch den städtebaulichen Planungsmaßnahmen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB, wonach Maßnahmen, die erneuerbare Energien betreffen, gefördert werden sollen, entsprechen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens sind erfüllt, da die Änderung lediglich textliche Anpassungen betrifft und keine neuen Konflikte mit den Planungszielen entstehen.
Die circa 6,2ha große Fläche befindet sich auf der Gemarkung Niedereisenbach und umfasst im Einzelnen die Flur 8, Flst. Nr. 37 und 39 der Gemarkung Niedereisenbach.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
1. Änderung des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Glanbrücken gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches