Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Oberste Laschbach“ in der Gemarkung Wiesweiler;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Wiesweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Festsetzung einer Baufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Oberste Laschbach“ der Gemarkung Wiesweiler beschlossen.
Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.
Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flur 1, Flst. Nrn. 60, 61/1, 62, 63, 64, 65, 67/1, 67/3, 68, 69/1, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 und die Teilflächen 67/2 (Weg) und 69/2 (Weg) der Gemarkung Wiesweiler.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Wiesweiler dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Wiesweiler, den 18.01.2023
Für die Ortsgemeinde Wiesweiler:
gez. Klahr
Klahr, Ortsbürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Oberste Laschbach“ der Gemarkung Wiesweiler;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
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