Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein kann während der allgemeinen Dienststunden im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 111, erfolgen.
Die Einsichtnahme des Wirtschaftsplanes der Verbandsgemeindewerke kann während der allgemeinen Dienststunden am Standort Bahnhofstraße 50a, 67742 Lauterecken, Zimmer 9, erfolgen.
Außerdem finden Sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen aber der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.