Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wurde die gehobene Erlaubnis gemäß 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG, zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Hefersweiler in den Odenbach und in den Brühler Graben mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Kaiserslautern, vom 07.01.2025 erteilt.
Der Erlaubnisbescheid mit den dazugehörigen Planunterlagen liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein -Standort Lauterecken-, Schulstraße 6a, Zimmer 209, 67742 Lauterecken, in der Zeit von 27.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 zu den regulären Öffnungszeiten (www.vg-lw.de) zur Einsicht aus.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt. Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind auch auf der Homepage der SGD Süd, www.sgdsued.rlp.de, unter dem Punkt „Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.