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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 4/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Hinweis zu fehlenden Wegebaubeiträgen auf den Abgabenbescheiden ab dem Jahr 2026

Bisher wurden die zu zahlenden Wegebaubeiträge in Ihrem Abgabenbescheid ausgewiesen. Aufgrund einer internen Systemumstellung erfolgt dies künftig nicht mehr. Bereits in den Abgabenbescheiden, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen, sind die Wegebaubeiträge daher nicht mehr enthalten.

Die Abrechnung der Wegebaubeiträge erfolgt zukünftig über einen separaten Beitragsbescheid. Aufgrund rechtlicher Vorgaben kann es dazu kommen, dass im gesamten Jahr 2026 keine Beiträge von Ihnen angefordert werden. Dies hängt unter anderem davon ab, welche Maßnahmen Ihre jeweilige Ortsgemeinde bzw. Stadt durchführt.

Sofern sogenannte Vorausleistungen auf die Wegebaubeiträge erhoben werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses des Gemeinde- bzw. Stadtrates.

Weitere Einzelheiten zur Erhebung von Wegebaubeiträgen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen „Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege“ Ihrer Ortsgemeinde bzw. Stadt. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Gemeinde & Städte“ und dann entsprechend bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadt unter dem Punkt Satzungen.

Lauterecken, den 12.01.2026
Sachgebietsgruppe 1.2 Finanzen