Erneuerbare Energien; Einführung eines Solidarpaktes
Der Ortsgemeinderat begrüßt die Idee zur Einführung eines Solidarpaktes aus Akzeptanzzahlungen für Erneuerbare Energien. Die Gemeinde erklärt sich bereit, den 30 %-igen Einnahmeanteil aus Akzeptanzzahlungen (gem. § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2021: 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge …) aus Windkraft und Freiflächenphotovoltaik an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter der Bedingung, dass die Verbandsgemeinde die Verbandsgemeindeumlagen jährlich um den Betrag absenkt, wie ihr die Einnahmen aus Akzeptanzzahlungen aller Gemeinden zufließen. Zur Umsetzung dieser Regelung ist ein entsprechender Vertrag zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde abzuschließen.
Festlegung der Fälligkeit der wiederkehrenden Beiträge für die Ausbaumaßnahme Ortsdurchfahrt
Der Ortsgemeinderat beschließt die Festlegung der Fälligkeit der wiederkehrenden Beiträge für die Ausbaumaßnahme an der K65/L373 auf 3 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides.
Photovoltaik-Freiflächenanlage
Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde befürwortet Vorhaben zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Gemarkung Kappeln und wird entsprechende Projekte nach Kräften unterstützen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich in den zur Erlangung des Baurechtes erforderlichen förmlichen Planaufstellungs- oder Genehmigungsverfahren keine Belange ergeben, welche bei objektiver Würdigung eine Projektumsetzung unmöglich machen. Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Ortsgemeinde nicht.