Gemäß § 10 a (1) KAG kann die Bildung einer einheitlichen Einrichtung durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Gemeinde erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gemeindegebietes in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das innen- und überörtliche Straßennetz vermitteln.
Die Entscheidung trifft die Gemeinde in Wahrnehmung ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Nur ausnahmsweise und wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten soll beim wiederkehrenden Beitrag eine Aufteilung in mehrere Einheiten erfolgen können.
Fließt ein kleiner Fluss mit Brücke durch die Abrechnungseinheit oder führt eine klassifizierte Straße durch den Ort, so sollte dies meist nicht den räumlich funktionalen Zusammenhang unterbrechen.
Die Ortsgemeinde Aschbach zeichnet sich durch ein zusammenhängend bebautes Gebiet aus. In der Ortslage bilden sich keine trennenden Zäsuren heraus. Die klassifizierte Straße L 368 führt durch den Ort, die eine Verbindungsfunktion zu den Wohngebieten einnimmt.
Angesichts der dörflich geprägten Strukturen mit einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl der Einwohner wird das Leben in der Ortsgemeinde gekennzeichnet.
Die Einwohnerzahl beträgt zum Stand 30.06.2022 insgesamt 321 Einwohner und liegt somit unter dem Orientierungswert des OVG Rheinland-Pfalz von 3.000 Einwohner je Abrechnungseinheit.
Damit stellt das gesamte Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Aschbach eine einheitliche öffentliche Einrichtung dar.