Erneuerbare Energien; Einführung eines Solidarpaktes
Der Ortsgemeinderat begrüßt die Idee zur Einführung eines Solidarpaktes aus Akzeptanzzahlungen für Erneuerbare Energien. Die Gemeinde erklärt sich bereit, den 30 %-igen Einnahmeanteil aus Akzeptanzzahlungen (gem. § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2021: 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge …) aus Windkraft und Freiflächenphotovoltaik an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter der Bedingung, dass die Verbandsgemeinde die Verbandsgemeindeumlagen jährlich um den Betrag absenkt, wie ihr die Einnahmen aus Akzeptanzzahlungen aller Gemeinden zufließen. Zur Umsetzung dieser Regelung ist ein entsprechender Vertrag zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde abzuschließen.
Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 Landeswaldgesetz und Beschluss der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes
Der Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 LwaldG (sowie der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes) wird zugestimmt.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Spende der Pfalzwerke AG für die Umweltaktion der Ortsgemeinde Jettenbach anzunehmen.
Im nichtöffentlichen Teil lehnt der Ortsgemeinderat die Verpachtung eines Grundstückes ab.