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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim

- Ausbau OD Offenbach-Hundheim B420 –

Der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim hat in seiner Sitzung vom 26.09.2023 nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 41 Abs. 5 GemO öffentlich bekannt gemacht wird:

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Offenbach-Hundheim (B420) wird der in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim stehende Gehweg inklusive der Straßenbeleuchtung neu hergestellt. Der Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung hat die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.

Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen.

Geschätzte Baukosten lt. Ausschreibung

inkl. Kostenschätzung Straßenbeleuchtung  — 925.754,52 €

abzüglich ÖPNV  —  36.335,34 €

abzüglich Gemeindeanteil 35 v. H.  — 311.296,71 €

Zu verteilendes Beitragsaufkommen  —  578.122,47 €

Die Summe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Abrechnungsgebiet beträgt 32.841,80 m².

Beitrag je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche

578.122,47 € : 32.841,80 m² = 17,603252 €/m²

Gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 23.08.2022, sollen Vorausleistungen erhoben werden.

Die Höhe der Vorausleistungen wird auf rund 17,60 € pro qm gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt.

Die Vorausleistung ist in vier Monatsraten fällig und zahlbar:

2024 zum 15.01.2024, 15.04.2024, 15.07.2024, 15.10.2024

Die Grundstückseigentümer erhalten entsprechende Vorausleistungsbescheide.

Nach Abschluss der Maßnahme wird der endgültige Beitrag durch Bescheid festgesetzt.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein