Neufassung und Teilaufhebung Bebauungsplan "Wingert:"
a) Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 II Baugesetzbuch, BauGB, und der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden
Der Ortsgemeinderat beschließt den Abwägungsempfehlungen zu folgen und die aus den Stellungnahmen resultierenden Hinweise und Ergänzungen (redaktionelle Änderungen) in die Festsetzungen des Bebauungsplans einarbeiten zu lassen. Eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich.
Zusammenfassend stellt der Ortsgemeinderat fest, dass der Entwurf der Neufassung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Wingert“, Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach, Ortsteil Kaulbach mit den in der Ortsgemeinderatssitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
die aktuelle Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander widerspiegelt und dementsprechend als Satzung beschlossen werden kann. Durch die Ergänzungen erhält der Plan die Fassung August 2025.
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Wingert“, Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach, Ortsteil Kaulbach im beschleunigten Verfahren in der Planfassung August 2025 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung.
Baumfällungsarbeiten – Auftragsvergabe
Der Auftrag für die notwendigen Baumpflegearbeiten wird an die Fa. Märkl, Kreimbach-Kaulbach zum Angebotspreis von –brutto- 3.180,00 € vergeben.
Der Auftrag zur den notwendigen Baumfällarbeiten wird an die billigste Bieterin vergeben.
Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat eine Personalangelegenheit, ein Grundstück zu verpachten, stimmt einem Gestattungsvertrag zur Errichtung, Ausbau und Unterhaltung von Zuwegung und Kabeln zu und beschließt, ein Kaufangebot für den Erwerb von drei Grundstücken abzugeben.