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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 42/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Änderung Flächennutzungsplan Teilbereich ehemalige Verbandsgemeinde Lauterecken - Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Gewerbe;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2022 die vom Planungsbüro BBP Part GmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken - Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Gewerbe für den Bereich der Gemeinden Glanbrücken, Kirrweiler und Lohnweiler angenommen. Der Entwurf dieser Änderungsplanung in der Fassung „September 2022“ wird mit der Begründung, Teil A und B mit Umweltbericht, Fachgutachten sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

31. Oktober 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/

eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

„Umweltbericht“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Juli 2022) - als gesonderter Teil der Begründung der Flächennutzungsplanänderung

Im Zuge der Ausarbeitung der Planungsunterlagen der verbindlichen Bauleitplanung zu Änderungsaspekten der hier vorliegenden Flächennutzungsplanung wurden ebenfalls umweltbezogene Informationen bzw. Gutachten erstellt, die mit öffentlich ausgelegt werden. Aufgrund eines unterschiedlichen Bearbeitungssachstandes der Bebauungsplanungen liegen diese Informationen und Untersuchungen in unterschiedlicher Sachstandsqualität vor. Soweit nicht speziell angegeben, handelt es sich um die finale Fassung.

Artenschutzrechtliche Voreinschätzung zum Bebauungsplan „Steinmetzbetrieb“, BBP PartGmbB, Kaiserslautern, 02/2020

Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Am Elgesgraben und Auf der Höhe“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Entwurf 05/2021)

FFH-Vorprüfung „Windenergieanlagen Kirrweiler“ “ (gutschker-dongus, Odernheim, 11/2013)

„Avifaunistische Einschätzung; PV-Freiflächenstandort: Kirrweiler“ (gutschker-dongus, Odernheim, 08/2020)

Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Oben am Hahn“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, 04/2022)

Artenschutzrechtliche Voreinschätzung zum „Solarpark Lohnweiler“, erstellt durch das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Stand April 2020

Vegetationskundliche Kartierungen – Ergebnisbericht, erstellt durch das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Stand Juli 2020

Sichtbarkeitsanalyse des Vorhabenträgers zum Photovoltaik-Projekt Lohnweiler, Stand November 2021, Kampfmittelvorerkundung, erstellt durch Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, Stand März 2021

Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung, erstellt durch das Fachbüro Porada GeoConsult GmbH & Co. KG, Stand Juli 2021,

der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gemarkungsteil „Silberberg“, Gemarkung Lohnweiler“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Entwurf 07/2022)

Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gemarkungsteil „Silberberg“, Gemarkung Lohnweiler“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Entwurf 07/2022)

Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gemarkungsteil „Hinter dem Probstwald“, Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken sind im Umweltbericht, Begründung Teil B, enthalten.

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Gegenüberstellung von Bestand und Planung

Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen der Planänderung auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Beschreibung von Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder soweit möglich ausgeglichen werden können

in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben

Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz BauGB verfügbar zu folgenden Themenblöcken:

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, 27.09.2021,

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Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie - Erdgeschichte, 27.09.2021,

Es wird mitgeteilt, dass sich in den unterschiedlichen Teilgeltungsbereichen „Archäologische Verdachtsflächen“ und erdgeschichtliche Funde und Befunde befinden, welche nachrichtlich oder als Hinweis in die Planung übernommen werden sollen. Dies wurde so berücksichtigt. Die genannten Verdachtsflächen wurden auch bereits im Rahmen der laufenden Bebauungsplanverfahren zu den jeweiligen Flächen berücksichtigt und in Abstimmung mit der zuständigen GDKE bewertet.

Schutzgut Boden

-

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz, 27.09.2021

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Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde, 18.10.2021

-

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 25.10.2021

-

Planungsgemeinschaft Westpfalz, 07.10.2021

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Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 12.10.2021

-

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 06.11.2021

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 27.10.2021

Es ergingen Einwände gegen die geplante Nutzung im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen sowie Hinweise zum Bergbau / Altbergbau, die allerdings mittlerweile bereits erloschen sind und in denen keine Abbautätigkeit mehr stattfindet. Weiterhin erging der Hinweis, dass keine Altablagerungen betroffen sind.

Schutzgut Wasser

-

Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 12.10.2021

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 27.10.2021

Es bestehen keine Hinweise zur Beeinträchtigung von Gewässern oder Wasserschutzgebiete. Es ergeht lediglich der Hinweis, dass das anfallende Regenwasser über die belebte Bodenzone versickert werden soll, was bei sämtlichen Planungen auch so beabsichtigt ist. Ergänzend wird auf die Erforderlichkeit wasserrechtlicher Genehmigungen verwiesen, sofern im Zuge der Anbindung der PV-Freiflächen bzw. der Gewerbeflächen Gewässerquerungen erforderlich wären.

Schutzgut Tiere/ Pflanzen und biologische Vielfalt

-

Forstamt Kusel, 18.10.2021

-

Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde, 18.10.2021

-

Planungsgemeinschaft Westpfalz, 07.10.2021

Es ergehen lediglich Zusammenfassungen bzgl. der bisherigen Vorgehensweise auf Ebene des Bebauungsplans sowie Hinweise zur Einhaltung eines Waldabstandes, welcher entsprechend berücksichtigt wurde. Weitere Hinweise betreffen die mögliche Betroffenheit eines Vorbehaltsgebietes Regionaler Biotopverbund.

Schutzgut Mensch

-

Gesundheitsamt Kusel, 25.10.2021

Es werden allgemeine Hinweise von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben (z.B. Blendschutz), welche aber aufgrund der Planung der Anlagen nach aktuellem Stand der Technik bereits berücksichtigt sind.

Zu den Themenblöcken „Schutzgut Luft/Klima“, „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Umweltbezogenen Informationen der Naturschutzbehörden

Schutzgut Fläche, Boden sowie Tiere und Pflanzen

-

BUND | Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Rheinland-Pfalz, 08.11.2021

Es ergeht die Anmerkung, dass die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen nicht vereinbar mit dem Ziel einer flächensparenden Bodennutzung einhergehen. Dem ist jedoch entgegengestellt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Versiegelung im „klassischen“ Sinne erzeugen. Durch die aufgeständerte Bauweise wird der Boden faktisch minimal versiegelt und unter sowie zwischen den Modulen können hochwertige Graslandschaften entstehen.

Darüber hinaus ergeht die Anmerkung, dass keine wissenschaftlichen Untersuchungen über die Folgewirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bezug auf unterschiedliche Umweltaspekte bestehen (u.a. Starkregen, Kaltluftproduktion und biologische Vielfalt). Diese Bedenken können aufgrund der zuvor genannten Aspekte (minimale Versiegelung durch Ständerbauweise | Entstehung von Blühwiesen etc.) zurückgewiesen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

Es bestehen keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.

Gegenstand der Änderung ist

die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer gewerblichen Baufläche (G) im Bereich des Gemarkungsteils „Am Elgesgraben“ und „Auf der Höhe“ am nordöstlichen Ortsrand von Kirrweiler, benachbart zur Kreisstraße 63 und zur Landesstraße 373.

die Darstellung von Sonderbauflächen (S) zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Gemeinden Glanbrücken, Kirrweiler und Lohnweiler.

Eine nähere Abgrenzung ist im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht notwendig, da dieser als vorbereitender Bauleitplan keine parzellenscharfen Festlegungen trifft, sondern der näheren Konkretisierung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch einen Bebauungsplan bedarf.

Die Gebietsabgrenzung erstreckt sich auf das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken.

Die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem Erfordernis, die Nutzung erneuerbaren Energien zu fördern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) und mit der städtebaulichen Entwicklung in Einklang zu bringen.

Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) werden die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.

Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken – Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Gewerbe und der Begründung, Teil A und B mit Umweltbericht etc., können anlässlich der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Lauterecken, den 13. Oktober 2022
Für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein:
gez. Müller
Müller, Bürgermeister (DS)