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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Wolfstein vom 21.03.2016 über die Erhebung von Hundesteuer vom 27.09.2023

Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuer beträgt ab 01.01.2023 jährlich:

a)

Für den 1. Hund

60,00 EUR

b)

Für den 2. Hund

95,00 EUR

c)

Für jeden weiteren Hund

150,00 EUR

Artikel II

Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert.

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

67753 Wolfstein, den 27.09.2023
Gez. Herwart Dilly
- Stadtbürgermeister -

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht,

1.

bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.