Der Ortsgemeinderat Ginsweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Langenberg-Eichendelle-Rebertswald“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplans „Langenberg-Eichendelle-Rebertswald“ ist die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langenberg-Eichendelle-Rebertswald“ umfasst eine Fläche von voraussichtlich rd. 10,5 Hektar und liegt westlich von Ginsweiler bergseits der Kreisstraße 40 an der Gemarkungsgrenze zu Cronenberg.
Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flst. Nr. 545, 546, 630, 635, 683, 699, 700 und 702 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 639/1 und 672/6 (beides Wege) der Gemarkung Ginsweiler.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen des Klimaschutzes und der in diesem Sinne angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Ginsweiler dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Langenberg-Eichendelle-Rebertswald“ der Gemarkung Ginsweiler;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches