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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 42/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Bodenschutzkalkungen im Forstamtsbereich Kusel

Im Bereich des Forstamtes Kusel wird in der Zeit vom 23.10.2023 bis voraussichtlich Ende Dezember 2023 auf einer Waldfläche von 1250 ha eine Bodenschutzkalkung durchgeführt. Pro Hektar Waldfläche werden drei Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk ausgebracht. Die Verteilung erfolgt mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern.

Es werden Waldgebiete gekalkt, die im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz sind. Konkret sind dies die Wälder um Waldmohr im Süden (Eichenscheid und Waldziegelhütte), um Lohnweiler und Lauterecken in der Mitte und um Reipoldskirchen, Nußbach und Hefersweiler im Norden des Landkreises.

Unseren Waldböden kommen elementare ökologische Funktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein intaktes Waldökosystem, gesundes Baumwachstum und sauberes Wasser. Leider ist die Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige Luftschadstoffeinträge - trotz Verbesserung der Luftreinhaltung - nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet. Unsere Waldböden versauern und verarmen an essentiellen Nährstoffen. Die Bodenschutzkalkung ist keine Düngung. Ihr Ziel ist es, den Boden soweit zu regenerieren, dass er seine ursprünglichen Funktionen wieder erfüllen kann und eine stabile Grundlage für die "Lebensgemeinschaft Wald" bildet. Bei der Bodenschutzkalkung geht es nicht darum die Erträge zu steigern, sondern die Artenvielfalt und das Ökosystem gesund zu erhalten!

Eine Vielzahl von Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) belegen eingehend die Wirksamkeit und lange Wirkungsdauer der Bodenschutzkalkung.

Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich. Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder parkenden Autos sowie mögliche Beschädigungen durch das Herabfallen von kleineren Kalkbrocken und sonstige Störungen zu vermeiden, sollte das beflogene Waldgebiet während der Ausbringungszeiten gemieden werden.