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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 42/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Müllbehälter nicht auf dem Gehweg - bitte beachten!

Müllbehälter nicht auf dem Gehweg - bitte beachten!

Nach Leerung sind die Abfallbehälter unverzüglich wieder zum Grundstück zurückzubringen!

Auf dem Gehweg stehende Abfallbehälter stellen insbesondere für Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Fußgänger mit Kinderwagen eine enorme Herausforderung dar. Insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bleibt dann oftmals nur das Ausweichen auf die gefährliche Fahrbahn.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Innenteil.

Auf dem Gehweg stehende Abfallbehälter stellen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Fußgänger mit Kinderwagen eine enorme Herausforderung dar. Insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bleibt dann oftmals nur das Ausweichen auf die gefährliche Fahrbahn.

Aus aktuellem Anlass verweist die Kreisverwaltung Kusel deshalb auf die geltende Abfallsatzung und die darin enthaltenden Regelungen zur Benutzung und den Standplatz der Müllgefäße.

Nach § 14 der Abfallsatzung dürfen Abfallbehälter frühestens ab 18.00 Uhr des Vortages bereitgestellt werden. Die Gefäße sind dabei so aufzustellen, dass der Straßen- und Fußverkehr nicht behindert wird. Große Abfallcontainer (660 und 1.100 L) sind an der Straße an einem abgesenkten Bordstein bereitzustellen. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich wieder zum Grundstück zurückzubringen.

Nach der Abfallsatzung des Landkreises stellt die Nichteinhaltung der oben genannten Regelungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden kann.

Aus Rücksichtnahme gegenüber dem fußläufigen Verkehr bittet die Kreisverwaltung um Beachtung dieser Vorgaben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Team der Abfallwirtschaft