Aufstellung eines Bebauungsplanes "Krumme Äcker" der Ortsgemeinde Rutsweilera.d.L.;
Vorstellung und Annahme der Planvorentwurfsunterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Vorentwurfsunterlagen in der Planfassung „August 2025“, welche noch um eine öffentliche Fläche aktualisiert werden, werden angenommen und mit diesen erfolgt die Durchführung der
| a) | frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, |
| b) | frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der |
| c) | Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden |
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Veröffentlichung der maßgeblichen Unterlagen im Internet durch Bereitstellung auf der VG Homepage.
Zustand Bergstraße; weitere Vorgehensweise
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorhandenen Risse in der Bergstraße so
kostengünstig wie möglich und zeitnah mit einer Art „Klebeband“ in Eigenleistung zu schließen.
Feldweg Bürgerhaus zum Rothsenbühlsteig; Seßweg
Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Sanierungskonzept mit Kostenschätzung zur Entwässerung des Wirtschaftsweges „Seßweg“ zu erarbeiten und zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten für die Maßnahme gibt.