Erneuerbare Energien;
Einführung eines Solidarpaktes
Der Ortsgemeinderat begrüßt die Idee zur Einführung eines Solidarpaktes aus Akzeptanzzahlungen für Erneuerbare Energien. Die Gemeinde erklärt sich bereit, den 30 %-igen Einnahmeanteil aus Akzeptanzzahlungen (gem. § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2021: 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge …) aus Windkraft und Freiflächenphotovoltaik an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter der Bedingung, dass die Verbandsgemeinde die Verbandsgemeindeumlagen jährlich um den Betrag absenkt, wie ihr die Einnahmen aus Akzeptanzzahlungen aller Gemeinden zufließen. Zur Umsetzung dieser Regelung ist ein entsprechender Vertrag zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde abzuschließen.
Brennholzpreise für 2023
Die Brennholzpreise werden, wie vom Forstamt Kusel vorgeschlagen, angenommen.
Neufassung des Bebauungsplanes der Stadt Wolfstein - OT Roßbach (Teile A, B, C, D) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB;
| a) | Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden |
| b) | Satzungsbeschluss |
| a) | Der Stadtrat stellt fest, dass der Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes „Stadt Wolfstein und Ortsteil Roßbach - Teile A-D“ die aktuelle Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander widerspiegelt und dementsprechend gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Durch die Änderungen und Ergänzungen erhält der Plan die Fassung „September 2022“. |
| b) | Der Stadtrat beschließt die Neufassung des Bebauungsplanes „Stadt Wolfstein und Ortsteil Roßbach - Teile A-D“ im beschleunigten Verfahren in der Planfassung September 2022 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach § 88LBauO und der Begründung als Satzung. |
Stadtsanierung; Erweiterung Planungsauftrag für Abbrucharbeiten
Der Stadtrat beschließt, den Planungsauftrag „Fremdwasserbewirtschaftung“ - Quellwasser Innenstadt, Am Ring, Wolfstein um die Planung „Abbruch der Gebäude Am Ring 17 und Bahnhofstraße 2“ zu erweitern.
Stadtsanierungsmaßnahmen; Abbrucharbeiten
| a) | Anwesen Am Ring 17, Wolfstein und |
| b) | Anwesen Bahnhofstraße 2, Wolfstein |
| Der Stadtrat beschließt, | |
| a) | die Abbrucharbeiten für das Anwesen Am Ring 17 als Los 1 - öffentlich und |
| b) | die Abbrucharbeiten für das Anwesen Bahnhofstraße 2 als Los 2 - öffentlich durch das Planungsbüro Bojak auszuschreiben. |
Friedhof Roßbach; Auftragsvergabe Zimmermann-, Dachdecker-, Maurerarbeiten
Der Stadtrat beschließt, die Aufträge zur Erweiterung der Friedhofshalle auf dem Friedhof Roßbach der Stadt Wolfstein für die Abriss-, Erd-, Maurer - und Betonarbeiten an die Fa. René Sander, SR Bau, Ramstein-Miesenbach und die Gerüstbau-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an die Fa. Ohrenberg & Dengel GdbR, Bosenbach zu erteilen
Gestattungsvertrag Laufhauser Weiher
Der Stadtbürgermeister wird zur Unterzeichnung des Gestattungsvertrages ermächtigt.
Förderung Investitionsstock Erneuerung Brücke Roßbach
Sofern die Gespräche mit der ADD Trier zu keinem positiven Ergebnis führen und eine Aufstockung der Fördermittel aus dem Investitionsstock zur Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 45 v.H. nicht erfolgt, zieht die Stadt Wolfstein ihren Förderantrag zurück. Gleichzeitig wird beschlossen, dass ein neuer Förderantrag mit den erhöhten Kosten und / oder soweit erforderlich, ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt wird.