Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Stadt Lauterecken für das Haushaltsjahr 2024 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der
Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 109, erfolgen.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.