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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 43/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Lauterecken

- Ausbau der Gemeindestraße „Lautertalstraße (Schlossgasse bis Schillerstraße)“ -

Der Ausbau der Gemeindestraße „Lautertalstraße“ hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.

Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen.

2020

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

129.114,75 EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 35,00 %

45.190,16 EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

83.924,59 EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

1.321.201,41 m²

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche

(83.924,59 EUR : 1.321.201,41 m² = )

0,063521 EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2020 beträgt somit 0,063521 €/m².

2021

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

422.926,57 EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 35,00 %

148.024,30 EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

274.902,27 EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

1.326.687,57 m²

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche

(274.902,27 EUR : 1.326.687,57 m² = )

0,207210 EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2021 beträgt somit 0,207210 €/m².

2022

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

11.900,00 EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 35,00 %

4.165,00 EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

7.735,00 EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

1.337.418,04 m²

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche

(7.735,00 EUR : 1.337.418,04 m² = )

0,005784 EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2022 beträgt somit 0,005784 €/m².

Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Abrechnungsbescheid auf dem Postweg.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein