| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 24.10.2022 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Morbach, Wörsbach und Relsberg | Telefax: 0631-3674255 |
| Az.: 21036-HA10.2.21072-HA10.221037-HA10.2 | E-Mail: DLR-6@dlr.rlp.deInternet: www.dlr.rlp.de |
I. Bekanntgabetermin
In den Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Morbach und Wörsbach, Landkreis Kaiserslautern und dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Relsberg, Landkreis Kusel, werden den Beteiligten die durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungspläne gemäß § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
am Mittwoch, 23. November 2022
vormittags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
im DLR Westpfalz, Zimmer 127
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
bekannt gegeben.
Die Flurbereinigungspläne liegen in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder vom Nachtrag 2 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf
Mittwoch, den 23. November 2022, um 11:00 Uhr
im DLR Westpfalz, Zimmer 127
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.
Die Teilnahme an dem vorgenannten Termin bedarf aufgrund der nur begrenzt zulässigen Personenzahl der vorherigen Anmeldung per Telefon oder E-Mail.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 23.11.2022 schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A
erheben.
Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke können beim DLR in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Verfahren auswählen) zum Download zur Verfügung. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Bitte beachten:
Sorgen Sie für Ihren persönlichen Schutz: Abstand halten, Mund-Nasenschutz und Schreibstift mitbringen.
Es gelten die beim Termin aktuellen Corona Richtlinien (Coronaregeln).