In der Ortsgemeinde Cronenberg kommt es vermehrt zu Beschwerden über die Verunreinigungen durch Hundekot.
Aus diesem Grund weisen wir auf die Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hin.
Die Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Verstöße gegen diese Vorschriften können nach der Gefahrenabwehrverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Um eventuellen Konflikten vorzubeugen weisen wir alle Hundehalter/innen darauf hin, sich an die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zu halten.