Dem Antrag des Zweckverbands Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Stauraumkanälen Rathsweiler und Niederalben in den Dorfbach und in die Steinalp wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd entsprochen.
Die Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz wird
in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 17.11.2025
elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein: www-vg-lw.de / Aktuelles abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum bei den
Verbandsgemeindewerken
Lauterecken-Wolfstein
Bahnhofstraße 50 a
67742 Lauterecken
| innerhalb der üblichen Dienstzeiten: | |
| Montag-Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Montag –Dienstag | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.
Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.