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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 45/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2022 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Ortsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein (Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 110) ausliegt.

Die EinwohnerInnen von Grumbach haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (vom 14.11.2022 bis einschließlich 28.11.2022) Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen einzureichen.

Lauterecken, den 03.11.2022
gez. Müller, Bürgermeister