Der Ortsgemeinderat Lohnweiler hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2022 die vom Planungsbüro Bachtler, Böhme und Partner (BBP) PartGmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Juli 2022“ wird mit den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von
21. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/
aktuelles/
eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Planungen, Gutachten etc.) werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
| - | Artenschutzrechtliche Voreinschätzung zum „Solarpark Lohnweiler“, erstellt durch das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Stand April 2020 |
| - | Vegetationskundliche Kartierungen - Ergebnisbericht, erstellt durch das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Stand Juli 2020 |
| - | Sichtbarkeitsanalyse des Vorhabenträgers zum Photovoltaik-Projekt Lohnweiler, Stand November 2021, Kampfmittelvorerkundung, erstellt durch Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, Stand März 2021 |
| - | Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung, erstellt durch das Fachbüro Porada GeoConsult GmbH & Co. KG, Stand Juli 2021, |
| - | der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gemarkungsteil „Silberberg“, Gemarkung Lohnweiler“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Entwurf 07/2022) |
| - | Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gemarkungsteil „Silberberg“, Gemarkung Lohnweiler“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Entwurf 07/2022) |
| Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen: | |
| - | Gegenüberstellung von Bestand und Planung |
| - | Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen der Planänderung auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern |
| - | Beschreibung von Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder soweit möglich ausgeglichen werden können |
| - | in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes |
| - | Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben |
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz BauGB verfügbar zu folgenden Themenblöcken:
| - | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| Es bestehen keine umweltbezogenen Stellungnahmen. | |
| - | Schutzgut Boden |
| - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 02.09.2021 | |
| - Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 10.09.2021 | |
| - Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz, 02.09.2021, | |
| Es erging der Hinweis, dass keine Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen bekannt sind. Ergänzend wurden Bedenken bzgl. eines Flurbereinigungsverfahrens aus 2014 vorgetragen - allerdings sieht man dessen Ziel durch die zeitlich befristete PV-Nutzung als nicht gefährdet. | |
| - | Schutzgut Wasser |
| - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 02.09.2021 | |
| - Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 10.09.2021 | |
| Es bestehen keine Bedenken zur Beeinträchtigung von Gewässern oder Wasserschutzgebieten. Es ergeht lediglich der Hinweis, dass das anfallende Regenwasser über die belebte Bodenzone versickert werden soll, was bei sämtlichen Planungen auch so beabsichtigt ist. Ergänzende Hinweise zum Starkregen wurden in den Planunterlagen ergänzt. | |
| - | Schutzgut Tiere/ Pflanzen und biologische Vielfalt |
| - Forstamt Kusel, 08.09.2021 | |
| Es ergehen Hinweise zur Einhaltung eines Waldabstandes von 30m, welcher aufgrund der geänderten Planung grundsätzlich eingehalten wird. | |
| - | Schutzgut Mensch |
| - Gesundheitsamt Kusel, 31.08.2021 | |
| - Kreisverwaltung Kusel - Untere Naturschutzbehörde, 14.09.2021 | |
| Es werden allgemeine Hinweise von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben (z.B. Blendschutz), welche aber aufgrund der Planung der Anlagen nach aktuellem Stand der Technik bereits berücksichtigt sind. Ergänzend wurden Empfehlungen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Freiflächen innerhalb des Geltungsbereichs gegeben, welche in der Planung aufgenommen wurden. | |
| Zu den Themenblöcken „Schutzgut Luft/Klima“, „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben. |
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Naturschutzverbände
Es sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Es bestehen keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.
Das Plangebiet liegt südwestlich außerhalb der bebauten Ortslage von Lohnweiler. Die Fläche liegt innerhalb von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 33,49 ha. Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flst. Nr. 2386 und 2388 der Gemarkung Lohnweiler.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Lauterecken, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ der Gemarkung Lohnweiler mit den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).