Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtet das nachgerückte Ratsmitglied Ninette-Simon Philippen.
Nutzungsvereinbarung für Feuerwehren in Dorfgemeinschaftshäusern - Unterjeckenbach
Die Nutzungsvereinbarung ist noch wie folgt zu ergänzen:
Diese Nutzungsvereinbarung soll so lange gelten, wie der Raum noch von der Feuerwehr genutzt wird. Nach Neubau der Feuerwehrhalle in Langweiler soll das Fahrzeug von Unterjeckenbach dort untergebracht werden.
Ansonsten wird die Nutzungsvereinbarung für die Unterbringung der Feuerwehr beschlossen. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Die Nutzungsvereinbarung tritt nach Unterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 17 LStrG.
Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom 2024/2025
Die Ortsgemeinde nimmt nicht an der Sonder-Bündelausschreibung Strom 2024/25 teil.