Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 318.969,00 € | 324.630,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 352.720,00 € | 355.594,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -33.751,00 € | -30.964,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -19.358,00 € | -21.148,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 79.200,00 € | 1.200,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 129.500,00 € | 1.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -50.300,00 € | -300,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 69.128,00 € | 20.968,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | ||
| 78.000,00 € | 0,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | ||
| 0,00 € | 0,00 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 310 v.H. | 310 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 375 v.H. | 375 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 375 v.H. | 375 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 48,00 € | 48,00 € |
| - für den zweiten Hund | 72,00 € | 72,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 96,00 € | 96,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 € | 400,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 € | 800,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 € | 800,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche | 27,50 €/ha | 27,50 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12,50 € auf 15,00 €.
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 88.744,73 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 65.182,73€ |
| und zum 31.12.2022 | 31.431,73 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 0,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 0,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2022 ist durch die Kreisverwaltung Kusel am 25.10.2022 unter dem Aktenzeichen 029/901-11 Nr. 29 erteilt worden.
Aufgrund von noch bestehenden Beanstandungen, wurde die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023 nicht erteilt.