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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 46/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach

für die Jahre 2022 und 2023 vom 07.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

47.800,00 €

0,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

320 v.H.

320 v.H.

- Grundsteuer B auf

395 v.H.

395 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

96,00 €

96,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

900,00 €

900,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.600,00 €

1.600,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

26,54 €/ha

26,54 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 6,54 € auf 20,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt

und zum 31.12.2022

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Oberweiler-Tiefenbach, den 07.11.2022
Gez. Schwambach
Schwambach, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2022 ist durch die Kreisverwaltung Kusel am 25.10.2022 unter dem Aktenzeichen 029/901-11 Nr. 73 erteilt worden.

Aufgrund von noch bestehenden Beanstandungen, wurde die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023 nicht erteilt.