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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 46/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wolfstein für das Haushaltsjahr 2025 vom 29.10.2025

Der Stadtrat der Stadt Wolfstein hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2 und 9 werden neu gefasst:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber

bisher €

verändert

um €

nunmehr

festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der

3.865.350,00

0,00

3.865.350,00

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.812.592,00

0,00

3.812.592,00

der Jahresüberschuss

52.758,00

0,00

52.758,00

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

461.815,00

0,00

461.815,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.198.875,00

0,00

1.198.875,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.472.800,00

+99.000,00

1.571.800,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-273.925,00

-99.000,00

-372.925,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-187.890,00

+99.000,00

-88.890,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :  —  373.000,00 EUR

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 05.06.2025 bleiben unverändert.

Wolfstein, den 29.10.2025
Gez. Nickel
Nickel, Stadtbürgermeister