Der Stadtrat der Stadt Wolfstein hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2 und 9 werden neu gefasst:
Festgesetzt werden
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| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der | 3.865.350,00 | 0,00 | 3.865.350,00 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.812.592,00 | 0,00 | 3.812.592,00 |
| der Jahresüberschuss | 52.758,00 | 0,00 | 52.758,00 |
| 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 461.815,00 | 0,00 | 461.815,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.198.875,00 | 0,00 | 1.198.875,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.472.800,00 | +99.000,00 | 1.571.800,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -273.925,00 | -99.000,00 | -372.925,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -187.890,00 | +99.000,00 | -88.890,00 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 373.000,00 EUR
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 05.06.2025 bleiben unverändert.