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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 46/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Relsberg für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken,

Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 106, erfolgen.

Außerdem finden sie den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Relsberg, den 06.11.2025
gez. Henn
Ortsbürgermeister