Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 561.720,00 € | 548.470,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 536.195,00 € | 521.845,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 25.525,00 € | 26.625,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 33.945,00 € | 33.395,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 119.700,00 € | 2.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 380.100,00 € | 4.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -260.400,00 € | -2.000,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 226.455,00 € | -31.395,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 260.400,00 € | 0,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 313 v.H. | 313 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 380 v.H. | 380 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 383 v.H. | 383 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 35,00 € | 35,00 € |
| - für den zweiten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 65,00 € | 65,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 € | 350,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 € | 750,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.300,00 € | 1.300,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 11,75 €/ha | 11,75 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 7,75 € auf 4,00 €.
§ 6 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 312.975,87 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 289.083,87 € |
| und zum 31.12.2022 | 314.608,87 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.