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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Cronenberg

für die Jahre 2022 und 2023 vom 17.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein-und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

- Grundsteuer B auf

- Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für den ersten gefährlichen Hund

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 6,00 € auf 6,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt

und zum 31.12.2022

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Cronenberg, den 17.11.2022
Gez. Bernhard
Bernhard, Ortsbürgermeister