Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 176.766,00 € | 174.786,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 191.285,00 € | 179.865,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -14.519,00 € | -5.079,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen auf | -8.749,00 € | 671,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 300,00 € | 300,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.100,00 € | 1.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.800,00 € | -1.200,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.549,00 € | 529,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 340 v.H. | 340 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 40,00 € | 40,00 € |
| - für den zweiten Hund | 70,00 € | 70,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 90,00 € | 90,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 368,00 € | 368,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 614,00 € | 614,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 12,00 €/ha | 12,00 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 6,00 € auf 6,00 €.
§ 6 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 101.027,03 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 85.221,03 € |
| und zum 31.12.2022 | 70.702,03 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.