über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) und die vollumfängliche Rücknahme der Entscheidungen vom 03.11.2022 und 25.01.2023 in der Stadt Lauterecken In der Gemarkung Lauterecken, Flurstücke: 180,182/2, 184/2, 187, 188, 189, 190, 192, 192/2, 194/5, 194/6, 195, 195/6, 196/2, 197, 197/3, 197/4, 198/1, 199, 199/3, 199/4, 202, 203/1, 204/1, 2980, 2980/1, 2981, 2982, 2983, 2988/2, 2988/4, 2989, 3087/2
wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlussvermessung der Lautertalstraße auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 09.11.2023 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die am 03.11.2022 (Az.: bL 218593/2021) vorgenommenen Verwaltungsentscheidungen werden gemäß § 48 VwVfG vollumfänglich zurückgenommen, wegen fehlender Bekanntgabe an die im Grenztermin nicht erschienenen betroffenen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten gem. § 17 Abs. 3 i.V.m. §§ 15 und 16 LGVerm, und weil die Regelungen des § 28 VwVfG (Ort und Zeit des Grenztermins) nicht vollumfänglich beachtet wurden.
Die am 25.01.2023 (Az.: bL 218593/2021) ergangenen Verwaltungsentscheidungen sind gemäß § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig (unwirksam), da die Verwaltungsentscheidungen vom 03.11.2022 zuvor nicht zurückgenommen worden sind.
Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.
Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.
Die Abmarkung der Grenzpunkte A – E, G – R, U - AC und AE - AJ wird aus folgenden Zweckmäßigkeitsgründen dauernd unterlassen:
Es handelt sich um Gebäudeecken, welche dauerhaft gut erkennbar und dadurch festgelegt sind.
Die Abmarkung der Grenzpunkte F, S, T, AD wird aus folgenden Zweckmäßigkeitsgründen dauernd unterlassen:
Es handelt sich um Mauerecken, welche dauerhaft gut erkennbar und dadurch festgelegt sind. Es handelt sich um straßenseitige Mauerecken.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 11.12.2023 bis 11.01.2024 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBI. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 erhoben werden.