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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 47/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Gemarkung Homberg“ der Gemarkung Homberg;

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Der Ortsgemeinderat von Homberg hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ beschlossen und führt nunmehr auf der Grundlage des vom Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, aufgestellten Vorentwurfes dieses Bebauungsplanes, in der Planfassung „November 2023“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.

Das Plangebiet umfasst zwei Teilgeltungsbereiche. Teilgeltungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 6,9 ha. Im Einzelnen betroffen ist voraussichtlich die Teilfläche des Grundstücks Flur 6, Flst. Nr. 207. Teilgeltungsbereich 2 hat eine Größe von ca. 12,8 ha. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flur 2, Flst. Nr. 3/1 sowie die Teilflächen 3/4, 5/4, 6/1, 11, 12/1, 12/2, 12/3 und 17/2 der Gemarkung Homberg.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Homberg dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Um das mit Bekanntmachung vom 01. Dezember 2021, veröffentlicht im Amtsblatt am 10. Dezember 2021, eingeleitete planerische Verfahren fortzuführen, wird hiermit die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet. Nach dieser Vorschrift ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“, in der Planfassung „November 2023“, mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ab sofort bis zum 02. Januar 2024

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können Stellungnahmen, Eingaben etc., schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden.

Unberührt hiervon bleibt die später noch durchzuführende öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB, auf die zu gegebener Zeit noch hingewiesen wird.

Homberg, den 15.11.2023
Für die Ortsgemeinde Homberg:
gez. Risch
Risch, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Gemarkung Homberg;

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches