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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 47/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mühlberg“ der Ortsgemeinde Hinzweiler gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Hinzweiler hat die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet „Mühlberg“ beschlossen und führt aufgrund der vom Fachplanungsbüro mb.Ingenieure, Rockenhausen, vorgelegten Fassung „Oktober 2023“ die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Die Klarstellungssatzung dient der Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Mit der Ergänzungssatzung werden Grundstücke, welche dem Außenbereich zuzurechnen sind zur Ergänzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Erschließungsstraße „Mühlberg“ verläuft unmittelbar entlang der Flächen und unterstützt somit ergänzend die stadtplanerisch notwendige Abrundung des südöstlichen Ortsrandes.

Der vorgesehene Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mühlberg“ erstreckt sich auf die in der beigefügten Planurkunde mit einer unterbrochenen schwarzen Linie umrandeten Grundstücke Flst. Nr. 1076/2, 1076/3, 1076/4, 1076/6, 1077/1, 1078/2, 1080/2, 1081/2, die Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1076 und 1077 sowie in 2 weiteren Geltungsbereichen für die Ersatzmaßnahme E1, die Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1069/6 und für die Ersatzmaßnahme E2, das Grundstück Flst. Nr. 1070/1 der Gemarkung Hinzweiler.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der im Betreff bezeichneten Satzung in der Fassung „Oktober 2023“ mit dem Textteil sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

4. Dezember 2023 bis einschließlich 10. Januar 2024

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da im Geltungsbereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Seit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) wird die frühere öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung der maßgeblichen Unterlagen im Internet ersetzt. Die Unterlagen werden elektronisch auf der Homepage bereitgestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen durchgeführt.

Zu dem Entwurf zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mühlberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortsgemeinde Hinzweiler und dem Textteil können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgenden E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Hinzweiler, den 16. November 2023
Für die Ortsgemeinde Hinzweiler:
gez. Suffel
Suffel, Ortsbürgermeister

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mühlberg“ der Ortsgemeinde Hinzweiler gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

--- Grenze räumlicher Geltungsbereich