Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 578.304,00 € | 561.854,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 631.550,00 € | 613.540,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -53.246,00 € | -51.686,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -32.036,00 € | -32.376,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 257.200,00 € | 2.400,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 241.100,00 € | 111.600,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 16.100,00 € | -109.200,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 15.936,00 € | 141.576,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2022 | 2023 |
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| 0,00 € | 109.200,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| 2022 | 2023 |
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| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| - Grundsteuer A auf | 342 v.H. | 342 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 372 v.H. | 372 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
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| 2022 | 2023 |
| - für den ersten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| - für den zweiten Hund | 75,00 € | 75,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 100,00 € | 100,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 € | 1.500,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 21,00 €/ha | 21,00 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12,00 € auf 9,00 €.
§ 6 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | -5.002,74 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | -70.567,74 € |
| und zum 31.12.2022 | -123.813,74 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.