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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinzweiler

für die Jahre 2022 und 2023

vom 21.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

474.477,00 €

474.577,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

570.580,00 €

604.200,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-96.103,00 €

-129.623,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-70.373,00 €

-103.943,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

343.100,00 €

147.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

160.000,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

183.100,00 €

147.000,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-112.727,00 €

-43.057,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

0,00 €

0,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

370 v.H.

370 v.H.

- Grundsteuer B auf

403 v.H.

403 v.H.

- Gewerbesteuer auf

372 v.H.

72 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

96,00 €

96,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

825,00 €

825,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.600,00 €

1.600,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 8,00 € auf 11,65 €.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt

und zum 31.12.2022

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Hinzweiler, den 21.11.2022
Gez. Suffel
Suffel, Ortsbürgermeister