Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 232.930,00 € | 233.940,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 264.640,00 € | 267.400,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -31.710,00 € | -33.460,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -20.250,00 € | -21.500,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 158.000,00 € | 19.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 305.500,00 € | 51.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -147.500,00 € | -32.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 167.750,00 € | 54.000,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 147.500,00 € | 32.500,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 320 v.H. | 320 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 415 v.H. | 415 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 35,00 € | 35,00 € |
| - für den zweiten Hund | 65,00 € | 65,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 80,00 € | 80,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 € | 350,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 975,00 € | 975,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.600,00 € | 1.600,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | ||
| Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche | 13,89 €/ha | 13,89 €/ha |
| Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um | 9,39 € auf | 4,50 €. |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug — 399.079,37 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 363.376,37 €
und zum 31.12.2022 — 331.666,37 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall — 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.