Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal

für die Jahre 2022 und 2023

vom 21.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

232.930,00 €

233.940,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

264.640,00 €

267.400,00 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

-31.710,00 €

-33.460,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-20.250,00 €

-21.500,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

158.000,00 €

19.000,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

305.500,00 €

51.500,00 €

der Saldo der Ein- &

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-147.500,00 €

-32.500,00 €

der Saldo der Ein- &

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

167.750,00 €

54.000,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

147.500,00 €

32.500,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

320 v.H.

320 v.H.

- Grundsteuer B auf

415 v.H.

415 v.H.

- Gewerbesteuer auf

385 v.H.

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

35,00 €

35,00 €

- für den zweiten Hund

65,00 €

65,00 €

- für jeden weiteren Hund

80,00 €

80,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

350,00 €

350,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

975,00 €

975,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.600,00 €

1.600,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die

Grundstücksfläche

13,89 €/ha

13,89 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren

Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung

der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur

Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser

Betrag um

9,39 € auf

4,50 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug  —  399.079,37 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  363.376,37 €

und zum 31.12.2022  —  331.666,37 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall  —  2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Oberweiler im Tal, den 21.11.2022
Gez. Kelemen
Kelemen, Ortsbürgermeister