Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 241.290,00 € | 241.890,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 270.665,00 € | 271.015,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -29.375,00 € | -29.125,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -13.075,00 € | -12.925,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 93.300,00 € | 55.700,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 121.600,00 € | 101.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -28.300,00 € | -45.800,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 41.375,00 € | 58.725,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 28.300,00 € | 45.800,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 353 v.H. | 353 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 433 v.H. | 433 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 401 v.H. | 401 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 48,00 € | 48,00 € |
| - für den zweiten Hund | 72,00 € | 72,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 96,00 € | 96,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 480,00 € | 480,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 1.080,00 € | 1.080,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.920,00 € | 1.920,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | ||
| Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche | 17,08 €/ha | 17,08 €/ha |
| Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um | 9,08 € auf | 8,00 €. |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug — 150.452,75 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 131.159,75 €
und zum 31.12.2022 — 101.784,75 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 250,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.