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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Relsberg

für die Jahre 2022 und 2023

vom 21.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

241.290,00 €

241.890,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

270.665,00 €

271.015,00 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

-29.375,00 €

-29.125,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-13.075,00 €

-12.925,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

93.300,00 €

55.700,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

121.600,00 €

101.500,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-28.300,00 €

-45.800,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

41.375,00 €

58.725,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

28.300,00 €

45.800,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

353 v.H.

353 v.H.

- Grundsteuer B auf

433 v.H.

433 v.H.

- Gewerbesteuer auf

401 v.H.

401 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

96,00 €

96,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

480,00 €

480,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

1.080,00 €

1.080,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.920,00 €

1.920,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist

die Grundstücksfläche

17,08 €/ha

17,08 €/ha

Für Beitragspflichtige, die

ihren Einnahmeanteil aus der

Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für

diesen Zweck zur Verfügung stellen,

ermäßigt sich dieser Betrag um

9,08 € auf

8,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug  —  150.452,75 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  131.159,75 €

und zum 31.12.2022  —  101.784,75 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 250,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Relsberg, den 21.11.2022
Gez. Werner
Werner, Ortsbürgermeister