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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach

für die Jahre 2022 und 2023 vom 21.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

4.600,00 €

16.780,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

320 v.H.

320 v.H.

- Grundsteuer B auf

385 v.H.

385 v.H.

- Gewerbesteuer auf

385 v.H.

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

120,00 €

120,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt

und zum 31.12.2022

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Herren-Sulzbach, den 21.11.2022
Gez. Theobaldt
Theobaldt, Ortsbürgermeister