Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 285.710,00 € | 285.870,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 247.147,00 € | 233.507,00 € |
| der Jahresüberschuss auf | 38.563,00 € | 52.363,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 54.363,00 € | 68.033,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 34.400,00 € | 16.400,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 135.100,00 € | 137.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -100.700,00 € | -121.100,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 46.337,00 € | 53.067,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 300 v.H. | 300 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 35,00 € | 35,00 € |
| - für den zweiten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 120,00 € | 120,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 € | 400,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 € | 800,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
|
| 2022 | 2023 |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 26,00 €/ha | 26,00 €/h |
a
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 18,00 € auf 8,00 €.
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug — 769.982,57 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 816.744,57 €
und zum 31.12.2022 — 855.307,57 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.