Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Glanbrücken für die Haushaltsjahre 2022/2023 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.12.2022
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12. 00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausliegt.
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.11.2022 mit dem Aktenzeichen 029/901-11 Nr. 30:
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für 2022 i.H.v. 0 € festgesetzt.
Für 2023 sind Kreditaufnahmen i.H.v. 109.200 € vorgesehen.
Gemäß §95 i.V.m. §103 GemO erteilen wir hiermit die staatsaufsichtliche Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Kredite i.H.v. 109.200 € für 2023.
Die Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2023 ergeht unter folgenden Bedingungen:
1.) Die Ortsgemeinde ist gemäß dem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 12.01.2022 gehalten, in 2023 und künftig jährlich für den Gesamtbetrag der Investitionskredite, für den die Ortsgemeinde eine Gesamtgenehmigung der Kommunalaufsicht im Sinne von §103 Abs. 2 GemO erwartet, darzustellen, in welchem Umfang sie ihre Einnahmen erhöhen wird, um eine ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdende Zunahme des Standes der Investitionsschulden zu vermeiden.
2.) Die gemeindlichen Realsteuersätze sind ab 2023 mindestens in Höhe der vom Land in der Neufassung des Landesfinanzausgleichgesetztes (LFAG) festgelegten sog. Nivellierungssätze festzusetzen.
3.) Für die veranschlagten Zuweisungen der im Haushaltsplan vorgesehenen Investitionsmaßnahmen liegen Bewilligungen vor.
Für die Finanzierung der Maßnahme „Sanierungsarbeiten Kinderspielplatz“ (Produkt 366000, Maßnahme 43) behalten wir uns die benötigte Kreditgenehmigung, i.H.v. 10.000 €, in Form einer Einzelkreditgenehmigung vor.
Der Kinderspielplatz liegt in direkter Anbindung zur Außenanlage des neu hergestellten Dorfgemeinschaftshauses in der Hirsauer Straße. Im Wege der Bauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus wurde der Spielplatz sehr stark beansprucht, so dass eine Sanierung des Spielplatzes notwendig ist.
Vor Inanspruchnahme der Einzelkreditgenehmigung, bitten wir um Mitteilung in welchem Ausmaß die Sanierung durchgeführt werden muss und welche Arbeiten die Gemeinde in Eigenleistung erbringen kann.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.