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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 26.09.2023

Überprüfung der Flächenermittlung im Zuge des Ausbaus der B 420

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde nicht erfolgt, da diese bereits mitgeteilt hat, dass eine Zweckmäßigkeitskontrolle durch die Kommunalaufsicht Kusel deren Mitwirkungsrechte übersteigen würde und sie somit für eine solche Überprüfung grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe.

Ausbau OD Offenbach-Hundheim B420

Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den Einmalbeitrag

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt die Erhebung von Vorausleistungen.

Der Ortsgemeinderat beschließt 17,60 € pro qm gewichteter Grundstücksfläche als Vorausleistung zu erheben.

Die Vorausleistung ist in vier Monatsraten fällig und zahlbar:

2024 zum 15.01.2024, 15.04.2024, 15.07.2024, 15.10.2024

KKP- Kommunaler Klimapakt und KIPKI- Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapaket (KKP) nicht beizutreten.

Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Der Ortsgemeinderat lehnt die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen ab.

Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom 2024/2025

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim an der Sonder- Bündelausschreibung Strom 2024/2025 nicht teilnimmt.

Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat beschließt die Geldspende für die Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim anzunehmen.

Anpassung der Hundesteuer

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anhebung der Hundesteuersätze ab dem 01.01.2024 wie folgt:

für den ersten Hund 45,00 €

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für den zweiten Hund 75,00 €

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für jeden weiteren Hund 150,00 €

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für den ersten gefährlichen Hund 500,00 €

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für den zweiten gefährlichen Hund 1.000,00 €

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für jeden weiteren gefährlichen Hunde 1.500,00 €

Reparatur Hüttenstraße

Der Ortsgemeinderat beschließt die Reparatur eines Teilstücks der Hüttenstraße. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote in Form von Preisanfragen anzufragen und eine Vergabeempfehlung zu erstellen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern den Kostenrahmen von 20.000 € eingehalten, oder nur unwesentlich überschritten wird.

Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Ortsgemeinderat einem Kabel- und Wegevertrag für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu.