Durch Frost geplatzte Wasserleitungen und -zähler bringen neben Unannehmlichkeiten auch erhebliche Kosten für den Hausbesitzer mit sich, da dieser dafür verantwortlich ist, Wasser-zähler und Leitungen vor Frost zu schützen.
Wir empfehlen daher dringend, mit Beginn der kalten Jahreszeit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden zu treffen.
| 1. | Mit Eintritt größerer Kälte sind undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Kellern, in denen Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen sind, frostsicher zu schützen. |
| 2. | Der Hausbesitzer oder dessen Beauftragter soll sich von der Gangbarkeit und Dichtigkeit der Hauptabsperrvorrichtung (Ventile am Wasserzähler) im Keller überzeugen. Werden Mängel festgestellt, so sind die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein zu benachrichtigen. |
| 3. | Leitungen in Gartenanlagen, sowie in unbewohnten und frostgefährdeten Räumen sind außer Betrieb zu setzen und zu entleeren. |
| 4. | Wird in einer Anlage während der Wintermonate kein Wasser benötigt (z.B. Gartengrund-stück), so sind die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein auf Antrag bereit, gegen Entrichtung eines Kostenbeitrages, den Wasserzähler vor Eintritt der Frostperiode auszu-bauen und im Frühjahr wieder zu setzen. |
| 5. | Frostschäden an Hausleitungen vor dem Wasserzähler und dem Wasserzähler selbst dürfen nur durch Beauftragte der Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein beseitigt werden. |
Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein bitten, diese Hinweise sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.