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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Hinweis zum Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Durch Frost geplatzte Wasserleitungen und -zähler bringen neben Unannehmlichkeiten auch erhebliche Kosten für den Hausbesitzer mit sich, da dieser dafür verantwortlich ist, Wasser-zähler und Leitungen vor Frost zu schützen.

Wir empfehlen daher dringend, mit Beginn der kalten Jahreszeit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden zu treffen.

1.

Mit Eintritt größerer Kälte sind undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Kellern, in denen Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen sind, frostsicher zu schützen.

2.

Der Hausbesitzer oder dessen Beauftragter soll sich von der Gangbarkeit und Dichtigkeit der Hauptabsperrvorrichtung (Ventile am Wasserzähler) im Keller überzeugen. Werden Mängel festgestellt, so sind die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein zu benachrichtigen.

3.

Leitungen in Gartenanlagen, sowie in unbewohnten und frostgefährdeten Räumen sind außer Betrieb zu setzen und zu entleeren.

4.

Wird in einer Anlage während der Wintermonate kein Wasser benötigt (z.B. Gartengrund-stück), so sind die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein auf Antrag bereit, gegen Entrichtung eines Kostenbeitrages, den Wasserzähler vor Eintritt der Frostperiode auszu-bauen und im Frühjahr wieder zu setzen.

5.

Frostschäden an Hausleitungen vor dem Wasserzähler und dem Wasserzähler selbst dürfen nur durch Beauftragte der Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein beseitigt werden.

Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein bitten, diese Hinweise sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.

Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein