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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum,

67655 Kaiserslautern, 14.11.2025

DLR Westpfalz

Fischerstraße 12

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung,

Telefon: 0631-36740,

Telefax: 0631-3674255

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederstaufenbach,

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 21022-HA11.5.

Schlussfeststellung

des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Niederstaufenbach

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Niederstaufenbach

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Niederstaufenbach durch folgende Feststellung ab:

1.

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 12.01.2024 ordnungsgemäß abgeschlossen.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder

2.

zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz

3.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Barbara Meierhöfer
Barbara Meierhöfer