Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.051.755,00 | 33.600,00 | 2.085.355,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.209.112,00 | -2.443,00 | 2.206.669,00 |
| der Jahres-überschuss / Jahresfehlbetrag | -157.357,00 | 36.043,00 | -121.314,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -94.845,00 | 29.443,00 | -65.402,00 |
| die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit | 717.115,00 | 743.900,00 | 1.461.015,00 |
| die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit | 943.450,00 | 200.389,00 | 1.143.839,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit | -226.335,00 | 543.511,00 | 317.176,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit | 321.180,00 | -572.954,00 | -251.774,00 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 226.335,00 € auf neu 0,00 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0,00 € auf 0,00 €.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2022
- Grundsteuer A — 365 v.H.
- Grundsteuer B auf — 385 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
— 2022
- für den ersten Hund — 50,00 €
- für den zweiten Hund — 90,00 €
- für jeden weiteren Hund — 120,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 400,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 600,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 900,00 €
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert.
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt — 735.221,13 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 544.943,13 €
und zum 31.12.2022 — 423.629,13 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.