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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde St. Julian für das Jahr 2022 vom 29.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

2.051.755,00

33.600,00

2.085.355,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.209.112,00

-2.443,00

2.206.669,00

der Jahres-überschuss / Jahresfehlbetrag

-157.357,00

36.043,00

-121.314,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-94.845,00

29.443,00

-65.402,00

die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit

717.115,00

743.900,00

1.461.015,00

die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit

943.450,00

200.389,00

1.143.839,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit

-226.335,00

543.511,00

317.176,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit

321.180,00

-572.954,00

-251.774,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 226.335,00 € auf neu 0,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0,00 € auf 0,00 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 — 2022

- Grundsteuer A  —  365 v.H.

- Grundsteuer B auf  —  385 v.H.

- Gewerbesteuer auf  —  365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 — 2022

- für den ersten Hund  —  50,00 €

- für den zweiten Hund  —  90,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  120,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  600,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  900,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt  —  735.221,13 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  544.943,13 €

und zum 31.12.2022  —  423.629,13 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

St. Julian, den 29.11.2022
Gez. Gruber, Ortsbürgermeister