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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

für das Jahr 2022 vom 29.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2, 6, 9 und 11 werden neu gefasst:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde

nachrichtlich: Zinslose Darlehen

im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasserversorgung

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:

im Vermögensplan des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:

im Vermögensplan des BetriebszweigesFreibad Rüllberg

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:

im Vermögensplan des BetriebszweigesFreibad Königsberg

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:

§ 6 Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe „Verbandsgemeindewerke“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“ wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf:

Betriebszweig Wasserversorgung

Im Erfolgsplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Im Vermögensplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Im Erfolgsplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Im Vermögensplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Betriebszweig Freibad Rüllberg

Im Erfolgsplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Im Vermögensplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Betriebszweig Freibad Königsberg

Im Erfolgsplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

Im Vermögensplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

§ 9 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

§ 11 Inkrafttreten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 06.09.2021 bleiben unverändert.

Lauterecken, den 29.11.2022
Gez. Müller
Müller, Bürgermeister