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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Nußbach für die Jahre 2022 und 2023 vom 28.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

697.023,00 €

696.390,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

684.936,00 €

694.535,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

12.087,00 €

1.855,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

23.090,00 €

11.280,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

26.700,00 €

63.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

427.000,00 €

251.000,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-400.300,00 €

-187.500,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

377.210,00 €

176.220,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

400.300,00 €

187.500,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

330 v.H.

330 v.H.

- Grundsteuer B auf

430 v.H.

430 v.H.

- Gewerbesteuer auf

370 v.H.

370 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

50,00 €

50,00 €

- für den zweiten Hund

75,00 €

75,00 €

- für jeden weiteren Hund

100,00 €

100,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

1.125,00 €

1.125,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

2.000,00 €

2.000,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

11,10 €/ha

11,10 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 7,10 € auf 4,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug  —  -23.785,89 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  — -65.975,89 €

und zum 31.12.2022  —  -53.888,89 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Nußbach, den 28.11.2022
Gez. Schwarz, Ortsbürgermeister