Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 697.023,00 € | 696.390,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 684.936,00 € | 694.535,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 12.087,00 € | 1.855,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 23.090,00 € | 11.280,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 26.700,00 € | 63.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 427.000,00 € | 251.000,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -400.300,00 € | -187.500,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 377.210,00 € | 176.220,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 400.300,00 € | 187.500,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| - Grundsteuer A auf | 330 v.H. | 330 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 430 v.H. | 430 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 370 v.H. | 370 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| 2022 | 2023 | |
| - für den ersten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| - für den zweiten Hund | 75,00 € | 75,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 100,00 € | 100,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 1.125,00 € | 1.125,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 2.000,00 € | 2.000,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | ||
| Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche | 11,10 €/ha | 11,10 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 7,10 € auf 4,00 €.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug — -23.785,89 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — -65.975,89 €
und zum 31.12.2022 — -53.888,89 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.