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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter für die Jahre 2022 und 2023 vom 23.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

417.791,00 €

417.711,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

480.880,00 €

466.027,00 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

-63.089,00 €

-48.316,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-33.883,00 €

-19.629,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

181.500,00 €

1.500,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

310.000,00 €

1.000,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-128.500,00 €

500,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

162.383,00 €

19.129,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

128.500,00 €

0,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Grundsteuer A auf

363 v.H.

363 v.H.

Grundsteuer B auf

423 v.H.

423 v.H.

Gewerbesteuer auf

401 v.H.

401 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

für jeden weiteren Hund

96,00 €

96,00 €

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund

825,00 €

825,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.400,00 €

1.400,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

20,84 €/ha

20,84 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 5,84 € auf 15,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

205.752,93 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt

135.817,93 €

und zum 31.12.2022

72.728,93 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Rutsweiler a. d. Lauter, den 23.11.2022
gez. Landfried
Landfried, Ortsbürgermeister