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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach für die Jahre 2022 und 2023 vom 23.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

987.531,00 €

987.861,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.130.210,00 €

1.129.930,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-142.679,00 €

-142.069,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-79.364,00 €

-81.904,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

125.500,00 €

131.750,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

327.000,00 €

1.000,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-201.500,00 €

130.750,00 €

der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

280.864,00 €

-48.846,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

201.500,00 €

0,00 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 €

0,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

- Grundsteuer A auf

320 v.H.

320 v.H.

- Grundsteuer B auf

385 v.H.

385 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

- für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

- für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

- für jeden weiteren Hund

120,00 €

120,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

1.050,00 €

1.050,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

2.000,00 €

2.000,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

13,87 €/ha

13,87 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 8,87 € auf 5,00 €.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug —  3.740.907,22 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  3.659.499,22 €

und zum 31.12.2022 3.516.820,22 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Kreimbach-Kaulbach, den 23.11.2022
Gez. Gillmann, Ortsbürgermeister